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Industriestrompreis 2026 – Förderung für Unternehmen

zuletzt aktualisiert am 3. September 2026

Der Industriestrompreis 2026 – alles was Sie wissen müssen

Der Industriestrompreis hat für viel Wirbel gesorgt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Industriestrompreis. Sie erfahren, ob Sie antragsberechtigt sind, wie viel Geld Sie erhalten und welche Fristen Sie zu beachten haben.

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Aktueller Hinweis

Die Antragsfrist für das Jahr 2026 endet am 31. März 2027.

Übersicht

Was genau ist der Industriestrompreis 2026?

Der Industriestrompreis bezeichnet die Entlastungsbeihilfe für Unternehmen in Deutschland. Dabei verfolgt die Bundesregierung das Ziel die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu verbessern. Der Industriestrompreis kann rückwirkend 2027 für das Jahr 2026 beantragt werden. Wichtig zu wissen ist, dass 50% der Beihilfe in Energieeffizienz-Projekte reinvestiert werden müssen. Dafür hat das Unternehmen insgesamt 4 Jahre Zeit. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der verbrauchten Strommenge. Der tatsächlich bezahlte Strompreis ist für die Berechnung nicht relevant.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind

Damit ein Unternehmen den Industriestrompreis beantragen kann, muss es im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllen: das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein, das Unternehmen muss eine Wirtschaftszweigklassifikation haben, die im Anhang I der KUEBLL-Liste enthalten ist und das Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Zu den antragsberechtigten Branchen gehören die Chemieindustrie, Metallindustrie, Papier- und Bauindustrie, Kunststoffindustrie, Nahrungsmittelindustrie und Teile des Maschinenbaus. Man geht von etwa 10.000 antragsberechtigten Betrieben in Deutschland aus.

Sitz in Deutschland

Wirtschaftszweigklassifikation Anhang I der KUEBLL-Liste

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Förderfähigkeit Industriestrompreis prüfen

Check zur Förderfähigkeit

Bitte tragen Sie Ihre Wirtschaftszweigklassifikation ein.

Reinvestitionspflicht

Die Bedingung: 50% Reinvestitionspflicht

Beantragt ein Unternehmen den Industriepreis, so verpflichtet sich das Unternehmen bei positivem Bescheid mind. 50% der ausbezahlten Summe zu reinvestieren. Dafür hat das Unternehmen insgesamt 4 Jahre Zeit. Die Investition muss in eine Dekarbonisierungsmaßnahme fließen, also eine Maßnahme die zu Energieeinsparung oder zur Flexibilisierung des Energieverbrauchs führt. Beispiele dafür sind etwa Batteriespeicher, PV-Anlagen oder auch in Messtechnik für Druckluftsysteme.

Förderbetrag

Mit wie viel Geld Sie rechnen können

Die Höhe der Auszahlung ist abhängig vom Stromverbrauch des Unternehmens und den Referenzpreis für das beantragte Jahr. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit eines Flexibilitätsbonus von 10%. Beim Flexibilitätsbonus verpflichtet sich das Unternehmen mind. 80% der Reinvestition in Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität zu investieren. Zugleich müssen 75% des Flexibilitätsbonus in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.

Die Auszahlung erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Antrags auf Ihr Konto.

Rechenbeispiel

Annahmen
Referenzpreis für 2026: 8,744 ct/kWh
Stromverbrauch Unternehmen: 8.000.000 kWh

Berechnung
Differenzpreis = 8,744 ct/kWh – 5 ct/kWh = 3,744 ct/kWh = 0,03744 €/kWh
Beihilfe = 0,5 x 8.000.000 kWh x 0,03744 €/kWh = 149.760 €

In diesem Berechnungsbeispiel erhalten Sie 149.760 € auf Ihr Konto gutgeschrieben. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Antrags. Zusätzlich könnte der Flexibilitätsbonus beantragt werden. Dadurch würden Sie weitere
14.976 € erhalten.

Antrag

Welche Unterlagen Sie benötigen

Um den Antrag stellen zu können werden folgende Unterlagen gefordert:

  • Bescheinigung der statistischen Landesämter zur Klassifizierung des Unternehmens
    sowie der Betriebsstätten des Unternehmens
  • Stromrechnung(en) für das Abrechnungsjahr; alternativ Netznutzungsrechnung(en) oder Bestätigung des Energieversorgungsunternehmens über die im Abrechnungsjahr gelieferten Strommenge
  • Lageplan der Abnahmestelle(n)
  • Bankbestätigung

Beträgt der Stromverbrauch mehr als 10 GWh wird zusätzlich ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, eines vereidigten Buchprüfers oder einer Buchprüfungsgesellschaft gefordert.

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Industriestrompreis

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Industriestrompreis. Bei speziellen Fragen besuchen Sie gerne unser FAQ oder treten Sie mit uns persönlich in Kontakt.

Was ist der Industriestrompreis?2026-08-12T19:13:00+00:00

Der Industriestrompreis ist eine staatliche Beihilfe, die den Strompreis energieintensiver Industrieunternehmen in Deutschland senkt. Für die Jahre 2026–2028 wird ein Teil Ihres Strombezugs auf einen Zielpreis von rund 5 ct/kWh gefördert. Im Gegenzug müssen mindestens 50 % der Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden.

Bin ich für den Industriestrompreis antragsberechtigt?2026-08-19T09:56:54+00:00

Antragsberechtigt sind Sie, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und mindestens eine Abnahmestelle der KUEBLL-Teileliste 1 zugeordnet ist. Ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, prüfen wir gerne unverbindlich für Sie: Link.

Gibt es beim Industriestrompreis einen Mindestverbrauch an Strom?2026-08-12T19:35:51+00:00

Nein, eine feste Mindestverbrauchsschwelle gibt es nicht. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt.

Was ist der WZ-Code und wo finde ich meinen?2026-08-12T19:36:07+00:00

Der WZ-Code (Klassifikation der Wirtschaftszweige) ordnet Ihr Unternehmen einer Branche zu und entscheidet mit über die Antragsberechtigung für den Industriestrompreis. Bescheinigt wird er vom zuständigen Statistischen Landesamt. Gerne prüfen wir Ihre Antragsberechtigung unverbindlich.

Für welchen Zeitraum gilt der Industriestrompreis?2026-08-12T19:36:23+00:00

Der Industriestrompreis gilt für die Förderjahre 2026, 2027 und 2028. Die Förderung wird rückwirkend gewährt.

Was ist der Unterschied zwischen Industriestrompreis und Strompreiskompensation?2026-08-12T19:58:27+00:00

Beide entlasten energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten, setzen aber unterschiedlich an. Der Industriestrompreis senkt den Strompreis direkt auf einen Zielwert von rund 5 ct/kWh (befristet 2026–2028) und ist an eine Reinvestitionspflicht gekoppelt. Die Strompreiskompensation gleicht dagegen die im Strompreis enthaltenen indirekten CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel aus und läuft jährlich. Eine Kombination ist möglich – dieselbe Strommenge darf aber nicht doppelt gefördert werden. Welcher Weg (oder welche Kombination) für Sie optimal ist, klären wir gerne.

Informationen

Informationen zum Thema Industriestrompreis

Weiterführende Links zum Industrirestrompreis bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

Kontakt

Industriestrompreis.net

E-Mail: info@industriestrompreis.net

Tel: +49 7141 3739022

Mobil: +49 157 34384527

Web: www.industriestrompreis.net

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