Beide entlasten energieintensive Unternehmen bei den Stromkosten, setzen aber unterschiedlich an. Der Industriestrompreis senkt den Strompreis direkt auf einen Zielwert von rund 5 ct/kWh (befristet 2026–2028) und ist an eine Reinvestitionspflicht gekoppelt. Die Strompreiskompensation gleicht dagegen die im Strompreis enthaltenen indirekten CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel aus und läuft jährlich. Eine Kombination ist möglich – dieselbe Strommenge darf aber nicht doppelt gefördert werden. Welcher Weg (oder welche Kombination) für Sie optimal ist, klären wir gerne.